Die ersten Schritte zur eigenen GmbH

Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Das Stammkapital, mit dem die GmbH im Fall der Fälle haftet, wird bei der Gründung festgelegt. Die GmbH gilt als juristische Person, die Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen oder auch verklagt werden kann. Die Gesellschafter haften also grundsätzlich nicht persönlich.

Das Stammkapital für eine GmbH liegt bei mindestens 35.000 Euro, wovon die Gesellschafter bei Gründung die Hälfe (also mindestens 17.500 Euro) in bar einzahlen müssen. Bei Inanspruchnahme der Gründungsprivilegierung reduziert sich die festgelegte Stammeinlage auf 10.000 Euro (anstatt den genannten 35.000 Euro) in den ersten zehn Jahren ab Gründung der GmbH, wovon die Gesellschafter bei Gründung wiederum die Hälfte (also mindestens 5.000 Euro) bar einzahlen müssen.

Die GmbH muss mindestens einen Geschäftsführer haben. Dieser muss eine handlungsfähige und natürliche Person sein und bei der Ausübung seiner Tätigkeit größte Sorgfalt walten lassen. Bei Vernachlässigung seiner Aufgaben kann ein Geschäftsführer für durch ihn entstandene Schäden haften.

Zum Zwecke der Vorbereitung des Gesellschaftsvertrages samt aller für die Eintragung im Firmenbuch erforderlichen Nebendokumente sind folgende Informationen erforderlich:

– Gewünschter Firmenwortlaut
– Sitz und Geschäftsanschrift der Gesellschaft
– Gegenstand des Unternehmens
– Höhe des Stammkapitals
– Name, Geburtsdatum und Adresse aller Gesellschafter
– Betrag, der von jedem Gesellschafter als Einlage zum Stammkapital geleistet wird
– Name, Geburtsdatum und Adresse aller Geschäftsführer
– Information ob die Geschäftsführer einzel- oder kollektiv vertretungsbefugt sind

Die Vorbereitung aller für die Gesellschaftsgründung erforderlichen Dokumente erfolgt in der Regel binnen 48 Stunden.