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EHE, PARTNERSCHAFT UND FAMILIE

Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen und vergleichbare Vereinbarungen zwischen unverheirateten Partnern haben heute einen höheren Stellenwert denn je. Es sind die richtigen Instrumente für Paare, die Streit vermeiden und vorsorgen möchten, falls ihre Beziehung unerwartet auseinandergeht. Fehlen derartige Vereinbarungen, müssen die betreffenden finanziellen und familiären Sachverhalte oftmals in langwierigen und aufreibenden Auseinandersetzungen vor Gericht geklärt werden. Aufgrund unseres multidisziplinären Ansatzes betrachten wir familienrechtliche Vereinbarungen nie isoliert, sondern immer unter Berücksichtigung der im Einzelfall relevanten steuer-, gesellschafts- und erbrechtlichen Gesichtspunkte.